Spenden an die Alzheimer-Stiftung
Ihre Spende hilft
Geschenkspende

Ein runder Geburtstag, eine Hochzeit, eine Betriebsfeier oder ein anderer fröhlicher Anlass steht ins Haus. Zu diesem freudigen Ereignis möchten Sie eventuell Ihre Gäste anstelle von Geschenken um eine Spende zugunsten der Alzheimer-Stiftung Göttingen bitten.
Bitte verwenden Sie für den Spendenaufruf unten genanntes Konto:
Damit wir die eingehenden Spenden richtig zuordnen können, sollten Sie ein Kennwort angeben. Gut eignet sich der Anlass und Name des Feiernden, z.B. Geburtstag – Vor- und Nachname
Etwa 4 Wochen nach Eingang der Spenden senden wir Ihnen unaufgefordert eine Liste mit dem Gesamtspendenbetrag zu. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir leider keine Auflistung der Einzelspenden verschicken (§ 28 Abs. 1 Nr. 2 Bundesdatenschutzgesetz). Alle Spender*innen erhalten eine Zuwendungsbestätigung. Hierfür benötigen wir jedoch die vollständige Adresse der spendenden Person. Für Spenden bis zu 200 Euro genügt zum Nachweis beim Finanzamt auch der Einzahlungsbeleg oder Überweisungsträger.
Sie können die Spenden auch direkt auf Ihrer Feier sammeln und dann im Ganzen überweisen. Damit wir den Spendern eine Zuwendungsbestätigung ausstellen können, legen Sie bitte eine Liste mit den Namen und Adressen, sowie dem jeweiligen Spendenbetrag bei.
Testamentspende
Ein Testament bietet die Möglichkeit, Werte und Überzeugungen, die dem eigenen Leben eine Richtung geben, auch in Zukunft fortwirken zu lassen. Sie können mit Ihrem Nachlass oder einem Vermächtnis zu Gunsten der Alzheimer-Stiftung Göttingen helfen, zukunftsweisende Forschungsvorhaben für die Alzheimer-Krankheit mitzugestalten.
Sie erwägen die Alzheimer-Stiftung Göttingen in Ihrem Testament zu bedenken, dann sprechen Sie uns an. Gerne stehen wir Ihnen für ein Gespräch zur Verfügung.
Kondolenzspende
Mit einer Trauer- oder auch Kondolenzspende können Sie im Namen eines verstorbenen Angehörigen ein Zeichen für das Leben setzen und anderen Menschen Hoffnung schenken.
Wenn Sie anlässlich eines Trauerfalls in Ihrer Familie um Kondolenzspenden zugunsten der Alzheimer-Stiftung Göttingen aufrufen möchten, bitten wir Sie, an Folgendes zu denken: Für den Spendenaufruf in dem Trauerbrief bzw. in der Todesanzeige verwenden Sie bitte unten genanntes Konto:
Geben Sie bitte ein Kennwort an, zum Beispiel: Trauerfall – Vor- und Nachname der/des Verstorbenen
Bitte informieren Sie uns zeitnah, wenn Sie eine Traueranzeige veröffentlichen. Übersenden Sie uns eine Kopie der Traueranzeige mit Angabe der Kondolenzanschrift oder informieren Sie uns telefonisch.
Etwa vier Wochen nach Erscheinen der Traueranzeige senden wir Ihnen eine Liste der Kondolenzspender*innen mit dem Gesamtspendenbetrag zu. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir leider keine Auflistung der Einzelspenden verschicken (§ 28 Abs. 1 Nr. 2 Bundesdatenschutzgesetz). Alle Spender*innen erhalten eine Zuwendungsbestätigung. Hierfür benötigen wir jedoch die vollständige Adresse des jeweiligen Spenders. Für Spenden bis zu 200 Euro genügt zum Nachweis beim Finanzamt auch der Einzahlungsbeleg oder der Überweisungsträger.
Zustiftung
Die Förderung der Alzheimer-Stiftung Göttingen bietet Ihnen die Möglichkeit, sich nachhaltig für die Förderung der Wissenschaft und Forschung der Alzheimer Erkrankung einzusetzen. Sie können dies in Form einer Zustiftung tun.
Eine Zustiftung dient der Aufstockung des vorhandenen Stiftungsvermögens der Alzheimer-Stiftung Göttingen. Da ausschließlich die Erträge des angelegten Stiftungsvermögens für die Finanzierung von Projekten verwendet werden, kann Ihre Zustiftung über Generationen hinweg wirken.
Sie erwägen eine Zustiftung für die Alzheimer-Stiftung Göttingen zu tätigen, dann sprechen Sie uns. Gerne stehen wir für ein Gespräch zur Verfügung.
Bankverbindung
Robert-Koch-Str. 40
37075 Göttingen
Alzheimer Stiftung Göttingen
IBAN DE15 2605 0001 0056 0455 37
BIC NOLADE21GOE
Alle Spender*innen erhalten von uns eine Zuwendungsbestätigung. Hierfür benötigen wir jedoch die vollständige Adresse der spendenden Person. Für Spenden bis zu 200 Euro genügt zum Nachweis beim Finanzamt auch der Einzahlungsbeleg oder der Überweisungsträger.
Kontakt

Kontaktinformationen
- Telefon: +49 551 3961006
- E-Mail-Adresse: alzheimer-stiftung(at)med.uni-goettingen.de
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