Bafög
Info für Studienanfänger ab WiSe 2009/2010: Bescheinigung nach § 48 BAföG
Sollten Sie Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragen wollen, informieren sie sich bitte auf der Webseite des Studentenwerks.
Nach 3 oder 4 Semestern muss ein Leistungsnachweis nach §48 BAföG eingereicht werden (eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber, dass die bei geordnetem Verlauf der Ausbildung bis zum Ende des 3. respektive 4. Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht wurden). Dieser Leistungsnachweis wird im Studiendekanat erstellt. Sie finden als Download ein Hinweisblatt, unter welchen Voraussetzungen Sie die Bescheinigung mit positiver Beurteilung erhalten.
AnsprechpartnerIn
Prüfungsangelegenheiten - Staatsexamen ZM, Bafög, Bescheinigungen (z.B. USMLE/ECFMG), Anerkennungen, Official Transcripts, Empfehlungsschreiben
Kontaktinformationen
- Telefon: +49 551 3965312
- Telefax: +49 551 3912516
- E-Mail-Adresse: ariane.wolf(at)med.uni-goettingen.de
- Ort / Raum: Ort / Raum: Robert-Koch-Str. 40, 1.D1.247
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