Leistungsnachweise Vorklinischer Studienabschnitt Zahnmedizin
Leistungsnachweise bis zur Naturwissenschaftlichen Vorprüfung
Für die Meldung zur Naturwissenschaftlichen Vorprüfung, die gemäß Zahnärzte-Approbationsordnung (ZAppO) bis zum 25. Januar bzw. 25. Juni eines Jahres zu erfolgen hat, ist der Besuch folgender Lehrveranstaltungen nachzuweisen:
Vorlesungen:
- während zweier Semester eine Vorlesung über Physik (Physik I und II)
- während zweier Semester eine Vorlesung über Chemie (Chemie I und II)
- während eines Semesters eine Vorlesung über Zoologie oder Biologie
Praktische Übungen:
- Physikalisches Praktikum
- Chemisches Praktikum
Studierende, die im Reifezeugnis keine Leistungsnote in Latein oder kein separates "Kleines Latinum" vorweisen können, müssen bei der Meldung zur Naturwissenschaftlichen Vorprüfung zusätzlich die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einem
- Kursus der Medizinischen Terminologie nachweisen.
Leistungsnachweise bis zur Zahnärztlichen Vorprüfung
Für die Meldung zur Zahnärztlichen Vorprüfung, die gemäss ZAppO bis zum 25. Januar bzw. 25. Juni eines Jahres zu erfolgen hat, ist der Besuch folgender Lehrveranstaltungen nachzuweisen:
Vorlesungen:
- während dreier Semester eine Vorlesung über Anatomie (Anatomie I, II und III)
- während zweier Semester eine Vorlesung über Physiologie (Physiologie I und II)
- während zweier Semester eine Vorlesung über Physiologische Chemie (Physiologische Chemie I und II)
- während zweier Semester eine Vorlesung über Werkstoffkunde (Werkstoffkunde I und II)
- während eines Semesters eine Vorlesung über Histologie
- während eines Semesters eine Vorlesung über Entwicklungsgeschichte (Embryologie)
Praktische Übungen:
- Anatomische Präparierübungen
- Physiologisches Praktikum
- Physiologisch-chemisches Praktikum
- Mikroskopisch-anatomischer Kurs
- Kursus der technischen Propädeutik
- Phantomkurs der Zahnersatzkunde
- ein weiterer Phantomkurs der Zahnersatzkunde, der in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden muss
Anmeldung zu Klausuren
Achtung: Die Anmeldung gilt nur für Klausurwiederholer oder Studierende, die im vergangenen Semester ein Attest eingereicht haben. Studierende, die in diesem Semester an Lehrveranstaltungen teilnehmen und die Zulassungsbedingungen erfüllen, sind zu den Klausuren automatisch angemeldet.
Die Anmeldungen zu den vorklinischen Klausuren wird über das Sekretariat Vorklinik koordiniert und erfolgt nur noch online über StudIP.
Die Anmeldung über StudIP erfolgt mit Ihrer studentischen Nutzerkennung (Account) und dem Passwort.
Zu den vorklinischen Klausuren des Wintersemester 2020/21 können Sie sich ab sofort online anmelden. Hiervon ausgenommen sind die Klausuren des Zentrums Zahn- Mund- und Kieferheilkunde.
Eine Schritt für Schritt-Anleitung zur Anmeldung befindet sich im Download.
Bitte beachten Sie, dass ein Rücktritt von einer Klausur bis 7 Tage vor Klausurtermin möglich ist. Der Rücktritt muss jedoch schriftlich (E-Mail reicht nicht) an das Sekretariat Vorklinik, Humboldtallee 23, 37073 Göttingen, gerichtet werden.
Kontakt
Kontaktinformationen
- Telefon: +49 551 3965882
- Telefax: +49 551 3965883
- E-Mail-Adresse: vorklinik.studiendekanat(at)med.uni-goettingen.de
- Ort / Raum: Humboldtallee 23, 1.OG1.102
Sprechzeiten
- Studienangelegenheiten Vorklinik: Mo und Do 09:00-12:00 Uhr, Di und Mi 13:00-15:00 Uhr und nach Vereinbarung; telefonische Auskünfte nur außerhalb der Sprechzeiten

Kontaktinformationen
- Telefon: +49 551 3965881
- Telefax: +49 551 3965883
- E-Mail-Adresse: vorklinik.studiendekanat(at)med.uni-goettingen.de
- Ort / Raum: Humboldtallee 23, 1.OG1.102
Sprechzeiten
- Studienangelegenheiten Vorklinik: Mo 13:00-15:00 Uhr, Di und Do 09:30-12:30 Uhr und nach Vereinbarung. Telefonische Auskünfte nur außerhalb der Sprechzeiten.
Auszug der Studienordnung
Wird ein zugeteilter Platz in einer leistungsnachweispflichtigen Lehrveranstaltung angenommen, ist die oder der Studierende automatisch für die während oder im Anschluss an die Lehrveranstaltung stattfindende Erfolgskontrolle angemeldet. Für jede Erfolgskontrolle wird ein Erstprüfungs- und ein Nachprüfungstermin angeboten. Bis zu 7 Tage vor dem Erstprüfungstermin kann sich die oder der Studierende schriftlich abmelden. Die Abmeldung erfolgt im vorklinischen Studienabschnitt im Studiendekanat, im klinischen Studienabschnitt sowie bei den unter § 2 Abs. 3b Nr. 5-7 dieser Anlage genannten zahnmedizinischen Kursen bei der Leiterin oder dem Leiter der leistungsnachweispflichtigen Lehrveranstaltung. Bei einer Abmeldung ist die oder der Studierende selbst dafür verantwortlich, sich unter Einhaltung der in Abs. 5 genannten Frist bis zu 7 Tage vor dem im selben Semester folgenden Nachprüfungstermin oder dem Erst- bzw. Nachprüfungstermin der Folgesemester verbindlich bei den unter Satz 4 genannten Stellen anzumelden. Bis zum Ablauf der Anmeldefrist kann sich die oder der Studierende gemäß Satz 4 wieder abmelden. Die Termine werden gemäß § 13 der Studienordnung bekannt gegeben. Für die Wiederholungsprüfungen gelten die Regelungen des § 13 Abs. 2.