Sie müssen sich krankmelden?

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, um sich bei Ihrer*Ihrem Vorgesetzten/Sekretariat/Dienstplaner etc. krankzumelden:

Bitte erfragen Sie in Ihrer Klinik/Abteilung/Einrichtung, wie der Krankmelde-Prozess für Sie festgelegt wurde.

Anleitungen zur Nutzung von Lucom finden Sie unter Personal A-Z Stichwort „Lucom“.

Sind Sie Vorgesetzte*r/Sekretariat?

Falls die SAP-Eingaben in Ihrer Klinik/Abteilung/Einrichtung erfolgen, entfällt die Kommunikation mit der Personalabteilung:

Ausnahmen:

  • Bei Privatversicherten, die nicht am eAU-Verfahren teilnehmen, soll die (Papier-)Bescheinigung vom Arzt an die Personalabteilung weitergeleitet werden.
  • Wenn Sie vermuten, dass eine Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Wochen dauert, muss Ihr*e Sachbearbeiter*in Entgelt informiert werden (auch über jede Folgebescheinigung)
  • Reha-Maßnahmen und Kind-Krank-Bescheinigungen sind ebenfalls vom eAU-Verfahren ausgenommen. Hier benötigt die Personalabteilung immer einen Scan oder eine Kopie der Bescheinigungen


Falls Ihr Sachbearbeiter Entgelt die SAP-Eingaben für Ihre Einrichtung macht:

Für den Informationsfluss stellt die Personalabteilung folgende Kanäle zur Verfügung:


Hinweise:

  • Es werden nur Mails von Vorgesetzten oder Sekretariaten entgegengenommen. Direkt gesandte Mails von Beschäftigten werden nicht bearbeitet.
  • Anzeigen einer Dienst- und Arbeitsunfähigkeit, die in Papierform an die Personalabteilung geschickt werden, werden ebenfalls nicht bearbeitet.

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