Beruf und Studium mit pflegebedürftigen Angehörigen
Bei „Familie“ denken viele zuerst an Kinder, das Thema „Pflege von Angehörigen“ ist jedoch auch ein wichtiger Aspekt, der immer mehr Menschen betrifft. Die UMG unterstützt Sie bei der Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Pflege. Sprechen Sie uns an. Neben UMG-internen Angeboten können Sie unabhängige Beratungsangebote nutzen. Hier finden Sie außerdem Hinweise auf allgemeine Informationen zum Thema Pflege.
Weiterer Kontakt neben dem Gleichstellungsbüro: Geschäftsbereich Personal
Gesetzliche Grundlagen zur Freistellung
Bei einem pflegebedürftigen Angehörigen in der Familie stellen sich für berufstätige Familienmitglieder zahlreiche Fragen. Die Familie muss eine Lösung finden, wo und in welcher Form die Pflege sichergestellt werden kann. Berufstätige Angehörige von pflegebedürftigen Menschen können im Bedarfsfall berufliche Auszeiten in Anspruch nehmen, geregelt durch das Pflegezeitgesetz bzw. das Familienpflegezeitgesetz.
Kurzfristige Freistellung bis zu 10 Tage
Wenn Sie Zeit für die Organisation einer akuten Pflegesituation benötigen, können Sie bis zu zehn Arbeitstage ohne Ankündigungsfrist der Arbeit fernbleiben. Angehörige haben die Möglichkeit, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um in einer akuten Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Seit dem 1.1.2015 ist für diese Zeit eine Lohnersatzleistung – das Pflegeunterstützungsgeld – vorgesehen. Dieses Recht gilt gegenüber allen Arbeitgebern unabhängig von der Größe des Unternehmens.
Freistellung bis zu 6 Monate
Beschäftigte haben einen Anspruch darauf, bis zu sechs Monate teilweise oder ganz aus dem Job auszusteigen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Für diese Zeit besteht die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen.
Teilweise Freistellung bis zu 2 Jahre
Beschäftigte können bis zu 2 Jahre ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 1 in häuslicher Umgebung zu pflegen.
Angebote an der UMG
- Gruppenangebote für Angehörige von Menschen mit Demenzerkrankung
- Tagesklinik für ältere Menschen
- Gedächtnisambulanz
- Aufsuchende Psychiatrische Alten- und Pflegeheimversorgung
- Kurse für Beschäftigte mit Pflegeverantwortung im Fortbildungsprogramm der Bildungsakademie
- Fortbildung „Palliative Care für Mitarbeiter im Gesundheitswesen" der Mildred Scheel Akademie Göttingen