Teilstudienplatz

Einige von Ihnen haben lediglich eine Zulassung für den vorklinischen Abschnitt des Medizinstudiums erhalten (Teilstudienplatz). Nach der erfolgreichen Absolvierung von vier Semestern und dem Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung („Physikum“) erfolgt für Sie die Exmatrikulation.

Was tun, damit Sie Ihr Studium fortsetzen können?

Bitte nutzen Sie alle Chancen, indem Sie sich jedes Semester

a) fristgerecht auf einen Vollstudienplatz im nächst-höheren Fachsemester sowohl in Göttingen als auch bundesweit an allen Medizinischen Fakultäten bewerben (beachten Sie bitte evtl. abweichende Termine an den verschiedenen Hochschulstandorten),

und - parallel dazu -

b) bei der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart)  für das erste vorklinische Semester auf einen Vollstudienplatz bewerben.

Gesetzliche Regelung für die Aufnahme in ein höheres Fachsemester

Für die Aufnahme in ein höheres Fachsemester gilt folgende, in § 6 des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes (NHZG) geregelte, Rangfolge:

(1) Die freien Studienplätze in einem höheren, zulassungsbeschränkten Semester werden in nachstehender Reihenfolge an Bewerberinnen und Bewerber vergeben,

  1. für die eine Ablehnung der Zulassung aus Gründen, die in ihrer Person liegen, eine besondere Härte bedeuten würde,
  2. die im gleichen Studiengang
    a) in zentralen Vergabeverfahren für einen Vollstudienplatz zugelassen und bereits an dieser Hochschule für einen Teilstudienplatz eingeschrieben sind oder waren
    b) bereits an dieser Hochschule für einen Teilstudienplatz eingeschrieben sind oder waren
    c) an einer anderen deutschen Hochschule,  einer Hochschule eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eingeschrieben sind oder waren,
    d) mit deutscher Staatsangehörigkeit oder zulassungsrechtlich deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt an einer ausländischen Hochschule, die nicht unter Buchstabe c fällt, eingeschrieben sind oder waren,
    e) für das erste Semester zugelassen worden sind und in ein höheres Semester eingestuft werden können oder (=  Studierende, die in vorangegangenen Semestern einen Vollstudienplatz durch Hochschulstart erhalten haben)
  3. die sonstige Gründe geltend machen

Was bedeutet diese Regelung für die Fortsetzung Ihres Studiums an der Medizinischen Fakultät Göttingen?

Entscheidend sind hier die Regelungen unter 2.a, b und e. Diese haben folgende Auswirkung:

Teilplatzstudierende, die im Laufe ihres vorklinischen Studiums einen Vollstudienplatz im 1. Fachsemester durch die Stiftung für Hochschulzulassung (=SfH) erhalten, können nur Studienleistungen desjenigen Fachsemesters belegen, in welchem sie einen Vollstudienplatz belegen. Nur solche ehemaligen Teilplatzstudierenden können ihr Studium nahtlos fortsetzen, wenn sie zum Zeitpunkt der Zulassung in das Semester hochgestuft werden können, das ihrem aktuellen Leistungsstand entspricht (=2.a). Sind keine freien Plätze vorhanden, kann eine Wartezeit von ein bis drei Semestern entstehen, bis das Studium fortgesetzt werden kann.

Bsp.: Sie befinden sich im 3. Fachsemester Teilstudienplatz und erhalten für das folgende Semester durch die SfH einen Vollstudienplatz im 1. Fachsemester, können aber nicht in das 4. Fachsemester hochgestuft werden, da aus Kapazitätsgründen keine freien Plätze vorhanden sind. Da Sie nun als Studierender des 1. Fachsemesters gelten, dürfen Sie auch nur Lehrveranstaltungen des 1. Fachsemesters besuchen und müssen daher 3 Semester warten, bis Sie ihr Studium im 4. Fachsemester fortsetzen können. Die Chancen, in den darauffolgenden Semestern einen Studienplatz durch Bewerbung auf das höhere Fachsemester (in diesem Fall das 4. Fachsemester) zu erhalten, sind nahezu aussichtslos, da Sie bei der Zulassungsrangfolge gemäß NHZG in die Fallgruppe 2e) rutschen und damit an letzter Stelle stehen. Während der nun entstehenden Wartezeit besteht die Möglichkeit, ggf. eine Promotion anzufertigen, Sie behalten den Status eines an der UMG immatrikulierten Studierenden.

Teilplatzstudierende, die noch keinen Vollstudienplatz durch die SfH erhalten haben und sich für einen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben, fallen bei der Zulassungsrangfolge gemäß NHZG in die Fallgruppe 2.b). Für sehr wenige Studierende besteht hier die Möglichkeit, dass sie durch die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester einen Vollstudienplatz erhalten und ihr Studium ohne Wartezeit fortsetzen können.

Beratung

Sollten Sie noch Fragen haben, vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin. Wir beraten Sie gerne.

Geschäftsführende Leiterin Bereich Studium & Lehre

Dr. med. dent. Kathrin Lagodny

Dr. med. dent. Kathrin Lagodny

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