Corona intern

* externer Link; kein Aufruf über PatLan möglich. Bitte öffnen Sie den Link über das Internet.

Testung für Mitarbeitende

Liebe Mitarbeitende der UMG,

die Universitätsmedizin Göttingen bietet symptomatischen Mitarbeitenden mit Patientenkontakt weiterhin an, sich auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 testen zu lassen. Dies geschieht mittels Antigen-Schnelltest in den jeweiligen Abteilungen. Es dürfen sich alle Mitarbeitenden der UMG testen lassen. Unabhängig davon sollten symptomatische Beschäftigte ihre Arbeitsfähigkeit kritisch prüfen und, so keine Krankschreibung erforderlich ist, bis zum Abklingen der Beschwerden konsequent einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen.

Corona-Impfung

Grundimmunisierung

Die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts (STIKO, Stand 5/2023) empfiehlt allen Personen ab dem 18. Lebensjahr eine Basisimmunität bestehend aus 3 Antigenkontakten (mit mindestens 2 Impfungen).

Der neue, angepasste Impfstoff, den wir anbieten, ist seit 31.08.2023 auch für die Grundimmunisierung zugelassen.

Auffrischimpfungen

Auffrischimpfungen werden anhand der STIKO-Empfehlungen (Stand 9/2023) u.a. allen Personen ab dem 60. Lebensjahr sowie Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt i.d.R. im Abstand von mehr als 12 Monaten zum letzten Antigenkontakt (Impfung oder Infektion), vorzugsweise im Herbst, empfohlen.

Für alle Impfungen können Sie sich wie bisher über das Terminportal* (https://www.etermin.net/umg-covid-impfzentrum) anmelden.

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Ende der Impfpflicht

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gemäß §20a IfSG ist mit Ablauf des 31. Dezember 2022 entfallen. Es sind keine weiteren Meldungen über den Impfstatus erforderlich.

Maskenpflicht

Regelung zur Maskenpflicht

Am Freitag, 7. April 2023, laufen die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes zu den Corona-Regelungen aus. Dann gilt auch für die UMG: Die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske entfällt ab Samstag, 8. April – für Besuchende, für Patient*innen und bereits seit März für alle Beschäftigten.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bleibt weiterhin dort verpflichtend, wo es in den klinikbezogenen Hygienevorschriften geregelt ist und auch vor der Pandemie schon üblich war, z.B. im Zentral-OP oder den Bereichen, in denen besonders gefährdete Patient*innen behandelt werden. Auch darüber hinaus soll von Mitarbeitenden ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden: Wenn Sie Erkältungssymptome haben, schützen Sie durch das Tragen eines MNS Ihre Kolleg*innen und Patient*innen!

Ausdrücklich appelliert der Corona-Krisenstab an die Eigenverantwortung jedes einzelnen: Wer Erkältungssymptome hat, sollte einen medizinischen MNS oder eine FFP2-Maske tragen. UND: Wer sich weiterhin mit einer Maske schützen möchte, soll das bitte tun!

Stellen Sie Ihre Fragen

Seit Anfang April ist die Corona-Hotline eingestellt. Die Anmeldung sowie die Beratung über die Corona-Hotline entfallen. Ihre individuellen Fragen beantwortet der Betriebsärztliche Dienst natürlich wie immer!

Betriebsärztlicher Dienst: -39 60120
betriebsarzt(at)med.uni-goettingen.de
Mo bis Fr 8:00 bis 16:00 Uhr

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