Wiederholungsprüfungen und Verbesserungsprüfungen

Was geschieht, wenn eine Erfolgskontrolle innerhalb der Module nicht bestanden wird?

In einer Modulprüfung kann man nicht durchfallen! Grundsätzlich gilt, dass eine schriftliche oder mündliche, bzw. mündlich-praktische Prüfung innerhalb des Moduls bewertet wird. Wird eine Leistung in einer Prüfung innerhalb eines Moduls schlecht bewertet, wird die entsprechend niedrige Leistungspunktzahl dem betreffenden Fach bzw. Querschnittsbereichs zugeschrieben. Es gibt in diesem Fall nicht die Möglichkeit das Prüfungsergebnis in einer Art Nachprüfung zu verbessern. Die Leistungspunktzahlen gehen in die Gesamtwertung des einzelnen Faches oder Querschnittsbereichs ein und können nur durch bessere Leistungen in nachfolgenden Modulen bezogen auf die einzelnen Fächer oder Querschnittsbereiche wieder ausgeglichen werden.

Was geschieht, wenn nach dem Aufsummieren der Teilergebnisse nicht die notwendigen 60 Leistungspunkte erreicht wurden?

Falls die Summe der Leistungspunkte für einen Leistungsnachweis nach Absolvierung aller notwendigen Module insgesamt weniger als 60 ist und somit die Note "nicht ausreichend" (Note 5) lautet, hat die/der Studierende insgesamt zweimal die Möglichkeit den Leistungsnachweis doch noch zu erlangen. In diesem Fall ist es erforderlich, sich einer Erfolgskontrolle in diesem Fach bzw. Querschnittsbereich zu unterziehen, die fachspezifisch gestaltet ist und vom scheinverantwortlichen Fachvertreter angeboten wird. Die Erfolgskontrolle zum nachträglichen Bestehen eines Leistungsnachweises kann schriftlicher, mündlicher oder mündlich-praktischer Natur sein. Die Termine für die Wiederholungs- und Verbesserungsklausuren werden per Aushang am Prüfungszentrum bekannt gegeben. Die Bewertung in diesem Leistungsnachweis lautet nach bestandener Erfolgskontrolle bestenfalls "ausreichend" (Note 4). Es ist unbedingt erforderlich, sich für diese Prüfung zum nachträglichen Bestehen im Studiendekanat/Prüfungsangelegenheiten, UMG anzumelden.

Wer die beiden Wiederholungsmöglichkeiten in einem Fach bzw. Querschnittsbereich nicht besteht, kann den betreffenden Leistungsnachweis an der Universität Göttingen nicht mehr erwerben und wird exmatrikuliert.

Kann ich eine erhaltene Note aufbessern?

Wenn die/der Studierende einen Leistungsnachweis bestanden hat, aber mit der Note nicht zufrieden ist, hat sie/er bei maximal 3 Leistungsnachweisen je einmal die Möglichkeit, ihre/seine Note um bestenfalls einen Rang zu verbessern. Um die Note zu verbessern, muss die/der Studierende die Erfolgskontrolle mindestens mit der Note bestehen, auf die sie/er sich zu verbessern versucht. Eine Verschlechterung der ursprünglichen Note ist dabei ausgeschlossen. Die Erfolgskontrolle zur Verbesserung der Gesamtnote wird vom scheinverantwortlichen Fachvertreter angeboten und kann schriftlicher, mündlicher oder mündlich-praktischer Natur sein. Die Termine für die fachbezogenen Erfolgskontrollen werden per Aushang im Studiendekanat/Prüfungsangelegenheiten bekannt gegeben. Es ist unbedingt erforderlich, sich für diese Prüfung zur Notenverbesserung im Studiendekanat/Prüfungsangelegenheiten, UMG anzumelden.

Wann ist die regelmäßige Teilnahme für einen Leistungsnachweis erfüllt?

Für die Ausstellung eines Leistungsnachweises ist grundsätzlich die regelmäßige Teilnahme an Pflichtveranstaltungen der Lehrveranstaltung vorgeschrieben. Einer Lehrveranstaltung entspricht das gesamte Modul. Der Besuch der Vorlesungen innerhalb eines Moduls ist empfehlenswert aber nicht verpflichtend, es sei denn, dass seitens der Modulverantwortlichen andere Regelungen bekannt gegeben wurden. Für Fehlzeiten in Pflichtveranstaltungen von bis 20% des Gesamtumfangs der Lehrveranstaltung ist kein Attest erforderlich. Sofern Fehlzeiten, die über 20% der Gesamtstundenzahl der Pflichtanteile hinausgehen, auf Gründen basieren, die die/der Studierende nachweislich nicht selbst zu vertreten hat in nächster Zeit (z. B. eigene Krankheit bzw. Krankheit eigener Kinder, Gerichtstermin), kann die/der Studierende die verpassten Termine innerhalb des laufenden Semesters (spätestens innerhalb des Moduls im Folgesemester) nachholen. Ein entsprechendes Attest ist beim Sekretariat des Modulkoordinators vorzulegen.

Was passiert mit den Scheinen, die ich vor der neuen ÄAppO erworben habe?

Alle Scheine, die vor dem Sommersemester 2004 an unserer Fakultät erworben oder anerkannt wurden, können gemäß der Äquvalenzliste bei der Meldung zum Praktischen Jahr vorgelegt werden.

Ansprechpartner
Damm
Ute Damm
Prüfungsangelegenheiten, Staatsexamen Human- und Zahnmedizin, Wiederholungsprüfungen klin. Studienabschnitt
Telefon:
+49 (0) 551 39-12648
Telefax:
+49 (0) 551 39-12516
E-Mail:
udamm@med.uni-goettingen.de
Ort:
Ebene 1 D1 Raum 244
Sprechzeit:
MO 13:00-15:00 Uhr, DI und DO 11:00-13:00 Uhr, MI 08:00-10:00 Uhr und nach Vereinbarung
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